Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, welches ein Gebäude energetisch bewertet.

Bei Vermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses muss der Eigentümer seit dem 01.05.2014 einen Energieausweis vorlegen. Damit sollen Kauf- oder Mietinteressenten über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten informiert werden, die bei unsanierten Gebäuden einen immer größeren Teil der Wohnkosten ausmachen.

Mit dem Energieausweis können Mieter und Käufer unkompliziert und bundesweit den Energiebedarf bzw. -verbrauch von Häusern miteinander vergleichen. Er hilft, die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen. Der Energieausweis enthält gemäß Energieeinsparverordnung Angaben zum Gebäude und zu seiner Beheizung sowie die Energiekennwerte des Objekts.

Beim Energieausweis unterscheidet man zwei Arten: den Verbrauchs- und den Bedarfsauseis.

Der Verbrauchsausweis legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangenen 3 Jahre zugrunde, die aber stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Für bestehende Gebäude, die bereits nach der Wärmeschutzverordnung vom 01. November 1977 erbaut wurden, können Energieausweise auch auf der Grundlage des Energieverbrauchs erstellt werden.

Wenn ein Gebäude weniger als fünf Wohnungen besitzt und nicht mindestens den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht, darf ausschließlich ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden.

Für Baudenkmäler bedarf es nach §3 der EnEV keines Energieausweises, sofern es sich um nach Landesrecht geschützte Gebäude oder Gebäudemehrheiten handelt.

Wenn allerdings ein denkmalgeschütztes Gebäude modernisiert oder erweitert wird, kann es durchaus sein, dass ein Energieausweis ausgestellt werden muss.
Bei Nichtvorlage kann der Verkäufer / Vermieter mit einem Bußgeld belangt werden.

Sollte für Ihre Immobilie noch kein Energieausweis vorliegen, dann beauftragen Sie einfach unsere Bauingenieurin mit der Erstellung eines solchen.

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