Erbschaftsimmobilien

Neutral und seriös arbeiten wir seit über vierzig Jahren für Erben und Erbengemeinschaften, wenn es um Immobilien geht.

Wenn Sie eine Immobilie erben wird sich schon bald das Finanzamt bei Ihnen melden, denn Erbschaften unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht. Die Höhe der Steuer legt das Finanzamt durch einen geschätzten Verkehrswert der Immobilie fest. Hier ist wichtig mit einem Wertgutachten eine realistische Immobilienbewertung zu erstellen, um die in der Regel zu hohen Steuerforderungen abzuwehren.

Bei einer Erbengemeinschaft und wenn die Immobilie veräußert werden soll, dient das Wertgutachten zur Ermittlung eines erzielbaren Verkaufspreises und den aktuellen Marktwert. Wir berücksichtigen dabei die aktuelle Situation am Immobilienmarkt in unserer Region, Pflegezustand der Immobilie, notwendige Investitionen und eine realistische Nutzungsperspektive. Wir arbeiten dabei für alle Parteien neutral und sehen uns als beratender Partner einem optimalen Ergebnis verpflichtet.

Immobilie geerbt – sorgfältig Handeln

Sorgfältig zusammengestelltes Expertenwissen zur Erbimmobilie. Welche Gesetze und Fristen gilt es einzuhalten? Welche Optionen der Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses ist die vorteilhafteste für Sie?

Wir kennen den aktuellen Markt in der Region und berücksichtigen alle relevanten Faktoren

Komplett-Service – bis hin zum Notartermin

  • Gespräche mit allen Erben, um den Verkauf der Immobilie zügig voranzubringen
  • Unterstützung in Grundbuchangelegenheiten
  • Räumung / Entrümpelung durch unsere Partnerfirmen
  • Endreinigung durch unsere Partnerfirmen
  • Notarauswahl und Prüfung des Kaufvertrages
  • Vollmachtlose Vertretung bei der Beurkundung

Da nicht immer alle Erben vor Ort leben, können wir Sie bei Notarterminen vertreten.

Wir freuen uns auf unsere Zusammenarbeit – Vertrauen Sie auf professionelle Partnerschaft.

Hans Jürgen Kleinsteuber

Telefon: 06151 3082514
E-Mail: info@kleinsteuber-immobilien.de