Neutral und seriös arbeiten wir seit über vierzig Jahren für Erben und Erbengemeinschaften, wenn es um Immobilien geht.
Wenn Sie eine Immobilie erben wird sich schon bald das Finanzamt bei Ihnen melden, denn Erbschaften unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht. Die Höhe der Steuer legt das Finanzamt durch einen geschätzten Verkehrswert der Immobilie fest. Hier ist wichtig mit einem Wertgutachten eine realistische Immobilienbewertung zu erstellen, um die in der Regel zu hohen Steuerforderungen abzuwehren.
Bei einer Erbengemeinschaft und wenn die Immobilie veräußert werden soll, dient das Wertgutachten zur Ermittlung eines erzielbaren Verkaufspreises und den aktuellen Marktwert. Wir berücksichtigen dabei die aktuelle Situation am Immobilienmarkt in unserer Region, Pflegezustand der Immobilie, notwendige Investitionen und eine realistische Nutzungsperspektive. Wir arbeiten dabei für alle Parteien neutral und sehen uns als beratender Partner einem optimalen Ergebnis verpflichtet.
Immobilie geerbt – sorgfältig Handeln
Sorgfältig zusammengestelltes Expertenwissen zur Erbimmobilie. Welche Gesetze und Fristen gilt es einzuhalten? Welche Optionen der Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses ist die vorteilhafteste für Sie?
Wir kennen den aktuellen Markt in der Region und berücksichtigen alle relevanten Faktoren
Wertgutachten
- durch unsere zertifizierte Sachverständige Dipl. Bau-Ing. Simonia Nesnidal
- Besonders wichtig bei Erbengemeinschaften mit mehreren Erben ist es, einen einvernehmlichen Wert oder Verkaufspreis zu ermitteln.
- Zur Vorlage beim Finanzamt zur Ermittlung der Erbschaftssteuer
Mediation
- Bei Uneinigkeit zwischen Erben oder Miteigentümern unterstützt Hans Jürgen Kleinsteuber als Mediator. Durch den Aufbau von Vertrauen zu allen Beteiligten, durch seine fundierten Marktkenntnisse und seine Art mit Menschen umzugehen überzeugt er und findet Lösungen zur Zufriedenheit aller.
Komplett-Service – bis hin zum Notartermin
- Gespräche mit allen Erben, um den Verkauf der Immobilie zügig voranzubringen
- Unterstützung in Grundbuchangelegenheiten
- Räumung / Entrümpelung durch unsere Partnerfirmen
- Endreinigung durch unsere Partnerfirmen
- Notarauswahl und Prüfung des Kaufvertrages
- Vollmachtlose Vertretung bei der Beurkundung
Da nicht immer alle Erben vor Ort leben, können wir Sie bei Notarterminen vertreten.