Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip – faire Regelung für die Bezahlung der Maklergebühr.

In Deutschland gilt beim Abschluss von Mietverträgen das Bestellerprinzip. Es besagt, dass derjenige, der einen Makler beauftragt, auch die Maklerprovision bezahlt. Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich bei Vermietung von Häusern oder Wohnungen. Beim Kauf von Immobilien kommt das Prinzip nicht zur Anwendung. Auch bei Gewerbeimmobilien und Ferienwohnungen wird diese Regelung nicht angewandt.

Das Ziel des Bestellerprinzips ist die finanzielle Entlastung des Mieters beim Abschluss eines neuen Mietvertrags. In der Vergangenheit musste der Mieter die Maklergebühr bezahlen, auch wenn der Vermieter einen Makler mit der Vermittlung beauftragt hatte. Heute zahlt also jeweils der Auftraggeber.

Fakten und Begriffe – Immobilienwissen kompakt

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Eine Zusammenarbeit mit einem Immobilienspezialisten ist auf jeden Fall gewinnbringend.

Wann ist das Bestellerprinzip für Mieter interessant?

Der Mieter ist nun nicht mehr verpflichtet, die Maklergebühr automatisch zu zahlen, wenn der Vermieter die Hilfe eines Maklers in Anspruch nimmt. In vielen Fällen ist es aber trotzdem auch für Mieter interessant, einen Immobilienexperten mit der Suche nach einer passenden Wohnung oder sonstigen Räumen zu beauftragen. Wer zum Beispiel berufsbedingt in eine andere Stadt ziehen muss, kann sich viel Zeit und auch einige unangenehme Überraschungen sparen, wenn er einen Makler vor Ort mit der Suche beauftragt. Der Makler kann genau nach Ihren Vorstellungen recherchieren, Sie beraten, eine Vorauswahl treffen und die Besichtigung organisieren. Auch Personen mit besonderen Bedürfnissen können von der professionellen Hilfe eines Immobilienmaklers profitieren. Wer zum Beispiel viele Kinder hat und einen große Wohnung benötigt oder vielleicht auf Barrierefreiheit angewiesen ist, findet mit dieser Unterstützung schneller ein passendes Objekt.

Wann ist das Bestellerprinzip für Vermieter die richtige Wahl?

Wohnungseigentümer können von der Beauftragung eines Maklers nach wie vor in großem Umfang profitieren. Der Immobilienexperte kann sich um die professionelle Vermarktung der Mietwohnung kümmern, unterschiedlichste Vermarktungsplattformen und Marketing-Tools aktivieren, seine vorgemerkten Kunden informieren, er kann die Besichtigung organisieren, eine Vorauswahl geeigneter Mieter treffen und dabei die Wünsche des Vermieters berücksichtigen, den Mietvertrag entwerfen und Kennenlerntermine vereinbaren.

Die Maklerprovision lässt sich übrigens bei Vermietern in vollem Umfang bei der Steuererklärung geltend machen.

Wir freuen uns auf unsere Zusammenarbeit – Vertrauen Sie auf professionelle Partnerschaft.