Für Baudenkmäler bedarf es nach §3 der EnEV keines Energieausweises, sofern es sich um nach Landesrecht geschützte Gebäude oder Gebäudemehrheiten handelt. Wenn allerdings ein denkmalgeschütztes Gebäude modernisiert oder erweitert wird, kann es durchaus sein, dass ein Energieausweis ausgestellt werden muss. Bei Nichtvorlage kann der Verkäufer / Vermieter mit einem Bußgeld belangt werden. Sollte für Ihre Immobilie noch kein Energieausweis vorliegen, dann beauftragen Sie einfach unsere Bauingenieurin mit der Erstellung eines solchen.