Es handelte sich ursprünglich um ein bestehendes Grundstück mit insgesamt 685,6m² in schöner, ruhiger Lage, welches geteilt wurde. Der eine Teil des Grundstückes ist bereits mit einem Einfamilienhaus bebaut.
In der unmittelbaren Nachbarschaft steht ein Denkmalschutzensemble. Daher sind alle Bauvorhaben mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
BEBAUUNGSMÖGLICHKEIT:
Eine Bebauung ist nach § 34 BauGB möglich. Es wurde eine Bauvoranfrage beim Bauamt Darmstadt-Dieburg gestellt, diese liegt jedoch schon 3 Jahre zurück. Nach vorliegendem Bescheid kann ein Einfamilienhaus gebaut werden, 2-geschossig mit Satteldach, aber ohne Kniestock (Vorgabe Denkmalschutz)
PROVISION:
Der Erwerber zahlt eine Provision in Höhe von 6 % zuzügl. gesetzl. MwSt. auf den Kaufpreis an die Firma Kleinsteuber Immobilien GmbH.