Hierbei handelt es sich um ein Mehrfahrmilienhaus, ein Wiederaufbau in den 1950er Jahre, welches sich in einem guten gepflegten Zustand im Darmstädter Martinsviertel befindet. Hinter dem Haus gibt es einen kleinen Garten und ein eingeschossiges Nebengebäude. Im Erdgeschoss des Wohnhauses befindet sich eine Ladenfläche, die als Café/Backladen genutzt wird. Dafür besteht kein langfristiger Mietvertrag. 2 Wohneinheiten und die Ladenfläche sind solide vermietet. Die Wohnung im 2. OG wird nach Vereinbarung frei. Es besteht ein Leitungrecht für das hinten liegende abgetrennte Grundstück, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung liegt vor. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sind vor Ort vorhanden, die Haltestelle des ÖPNV ist fußläufig schnell erreichbar.
Heizung: Gas-Zentralheizung mit Warmwasserbereitung
Boden: Parkett, Fliesen, Holztreppen
Fenster: Isolierverglasung, Kunstoff, weiß mit Rollläden
Bad: EG: Herren-u. Damentoilette
1.OG+2.OG+DG: Tgl.-Bad mit Dusche, WC, Waschbecken
Garten, Nebengebäude
RAUMAUFTEILUNG:
Haupthaus:
KG: 4 Kellerräume, Heizungsraum, Lagerraum
EG: 80,4 m² Café, Backladen, Herren- u. Damentoilette
1.OG: 87,3 m² Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur, Küche, Esszimmer, Bad, Loggia, kl. Abstellraum
2.OG: 87,3 m² Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur, Küche, Esszimmer, Bad, Loggia, kl. Abstellraum
DG: 79,75 m² 2 Schlafzimmer, Wohnzimmer, Flur, Küche, Bad
Nebengebäude:
EG: 32,40 m² Arbeitszimmer, Waschküche, Abstellraum
Das Martinsviertel ist eines der älteren Viertel und ein Statistischer Bezirk in Darmstadt. Es liegt im nördlichen Darmstadt und grenzt nordöstlich an die Stadtmitte an. Das Viertel war ursprünglich eine kleine bäuerliche Ansiedlung außerhalb der Stadtmauern, in der die Bevölkerung noch Schweine hielt, die auf der Straße herumliefen – deshalb wurde (und wird) es auch das „Watzeviertel“ genannt. Im alten Teil der Arheilger Straße existiert noch in einem Hof ein erhalten gebliebener Faselstall. Hierher zogen zu Beginn der Industrialisierung die Zuwanderer aus der Umgebung, sodass die Bevölkerung in nur einer Generation zwischen 1880 und 1910 von 1630 auf 5200 Haushalte anstieg.
Heute gehört das Martinsviertel zu den begehrten Wohnlagen innerhalb Darmstadts, da es nahe an der Universität und dem Herrngarten liegt, teilweise eine attraktive Altbau-Bebauung aufweist und zahlreiche Lokale und Geschäfte hat, besonders um Riegerplatz, Heinheimer Straße und Liebfrauenstraße in der Quartiersmitte.
Im Jahr 1877 wurde im Martinsviertel die polytechnische Schule zu Darmstadt durch Verleihung des Titels Technische Hochschule zu Darmstadt von Ludwig IV., Großherzog von Hessen und bei Rhein, in den Universitätsstatus erhoben. Ebenfalls 1877 wurde die Müllerschule, die heutige Schillerschule, gegründet.
1884 begann der Ausbau der Wasserversorgung im Bereich des Martinsviertel. 1904 wurde die erste katholische Kirche im Martinsviertel und zweite in Darmstadt eingeweiht. Am 30. September wurde die Kirche St. Elisabeth von Bischof Georg Heinrich Maria Kirstein zu Ehren der Heiligen Elisabeth, Landgräfin von Hessen und Thüringen, geweiht.
Die weitere Verdichtung des Viertels trug dem Stadtwachstum Rechnung. Insbesondere mit der einsetzenden Industrialisierung und dem damit verbundenen Bevölkerungswachstum kam es ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu verstärkten Bautätigkeiten. Um die Jahrhundertwende entstand die für weite Teile des Martinsviertels noch heute typische Gründerzeitbebauung mit ihrer zumeist viergeschossigen geschlossenen Blockbauweise.
Quelle: Wikipedia
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 16.7.2034.
Endenergiebedarf beträgt 209.53 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Erdgas schwer.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 2013.
Die Energieeffizienzklasse ist G.
MIETEINNAHMEN:
Jährliche Kaltmiete beträgt € 26.284.- (EG, 1. OG, DG)
MIETSITUATION:
2 Wohnungen + Ladenfläche vermietet
PROVISION:
Der Erwerber zahlt eine Provision in Höhe von 7,14 % inkl. gesetzl. MwSt. auf den Kaufpreis an die Firma Kleinsteuber Immobilien GmbH.
Angebote nur für den Empfänger selbst bestimmt. Weitergabe an Dritte nicht gestattet, anderenfalls Schadensersatzleistung in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr.
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